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Montage eines Sonnenschutzes - Förderungsantrag

Die Stadt Wien vergibt Förderungen für die Montage eines Sonnenschutzes in mehrgeschossigen Wohnungsbauten, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.

Die Stadt Wien fördert ab sofort die Nachrüstung von außenliegenden Sonnenschutzanlagen (Rollläden, Raffstoren, Jalousien und
Fenstermarkisen)mit bis zu 50 % der Kosten bzw. max. 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Die Förderung gilt für Miet- und Eigentumswohnungen in geförderten wie freifinanzierten Wohnhäusern. Das nachzurüstende Gebäude muss dabei mehr als 10 Jahre alt sein. Bei Mietwohnungen ist eine Zustimmung der Hauseigentümer notwendig. Innerhalb von Schutzzonen ist zudem eine Bewilligung einzuholen.

Den Antrag für die Förderung des Sonnenschutzes finden Sie hier.

Zum Erhalt der Förderung muss neben dem Antrag und der Rechnung auch ein Qualitätsnachweis bei Fenstermarkisen in der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) vorgelegt werden.
Erbringung Qualitätsnachweis bei Fenstermarkisen
Bei Fenstermarkisen wird unter dem Punkt Förderungsvoraussetzung die Erbringung eines Qualitätsnachweises des Herstellers der Sonnenschutzanlagen verlangt.